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Kommentar
Ekkehard am 08:58 Uhr 23.10.2011 :
Ich bin vollends überzeugt, gut angelegte Zeit. G
Daub am 08:45 Uhr 22.10.2011 :
Teilweise ein bisschen zu oberflächlich, aber gr
Milan am 18:24 Uhr 26.9.2011 :
Coole Sache, wie ihr das präsentiert, echt toll
Gabor Maria am 18:17 Uhr 03.9.2011 :
Hab diese Seite von einer Freundin empfohlen bekom
Heinz- Rüdiger am 11:22 Uhr 30.8.2011 :
Euch und eure Seite kann man einfach nur loben,
Vermögensschadenshaftpflicht
Eine Möglichkeit der Absicherung der Berufshaftpflicht ist die Vermögensschadenhaftpflicht. Je nach Berufsgruppe werden hier spezielle Berufsrisiken abgesichert. Für Personen, die in juristischen oder wirtschaftsberatenden Berufen tätig sind ist die Vermögensschadenshaftpflicht vom Gesetz vorgeschrieben.
Anderes Beufe wie Architekten, Unternehmensberater oder Wohnungunternehmen können sich freiwillig absichern. Dies ist ratsam, den sie können durch ihren Beruf immer wieder auf Schadensersatz verklagt werden.
Durch solche Klagen kann ganz schnell die berufliche und damit die private Existenz ins Wanken geraten, da der Schaden beglichen werden muss und oftmals nicht genügend Liquidität übrig bleibt um das Geschäft weietrzuführen. Hat man nicht genügend Eigenkapital aufgebaut, bedeutet dies oftmals das Ende eines Unternehmens und die Entlassung der Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit. Eine Absicherung im Vorhinein kann dies vermeiden. Risiken aus dem täglichenGeschäft werden hier abgesichert.
Da Versicherte handeln mit fremden Vermögen und beraten, prüfen und vollstrecken in diesem Bereich. Die Absicherung zielt auf echte Vermögensschäden. Durch eine Privathaftpflichtversicherung wäre nur eine geringe Summe abgedeckt, so dass die Summen aus dem Geschäftsleben nicht abgedeckt werden können. Logisch wird dies, wenn man sich veranschalicht, dass im privaten Bereich fast nie zu Betreuungsaufgaben von Fremdkapital kommt und deshalb auch kein Schaden in diesem Bereich entstehen kann.
Im Falle eines echten Vermögensschaden tritt eine Verletzung vertraglicher Pflichten auf, die zu einer Haftung verpflichten. Mit der Versicherung werden so Ansprüche reguliert und unbegründete Ansprüche angewehrt.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es ein sogenanntes Verstoßprinzip. Es bedeutet, dass der Schaden nicht sofort zu erkennen ist. Der Verstoß wird hierbei als berufliches Versehen betrachtet, der Ansprüche des Geschädigten rechtens macht.
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